Jägerschaft Naila
 

Tiere

Leittierarten

C Spörl

Einzelne Arten, die besondere Ansprüche an ihren Lebensraum stellen, haben im Sinne des Naturschutzes einen besonderen Stellenwert. Sie werden als Leittierarten bezeichnet.

Das sind zum Beispiel Arten wie Raufußhühner, das Birkwild, Auerwild oder das Haselwild. Nicht zu vergessen das heute inzwischen gefährdete Rebhuhn in der Feldflur. Diese Arten unterliegen dem Jagdrecht.

Darüber hinaus zählen auch einst häufige Tierarten der Feldflur und Wiesen wie beispielsweise Kiebitz, Feldlerche oder SchwarzstorchWachtelkönig, Großer Brachvogel oder Bekassine.
Diese Arten unterliegen nicht dem Jagdrecht, sondern sind im Naturschutzrecht verankert. 
Da der Schutz ihrer Lebensräume und Maßnahmen zu deren Verbesserung auch den jagdbaren Arten nützt, verdienen sie besondere Beachtung. 


Invasive Arten / Neozoen

Mit besonderem Interesse werden zugewanderte, ausgesetzte oder aus Gefangenschaft freigelassene Arten aus fernen Regionen beobachtet. 

Aus Sicht des Naturschutzes gilt eine Art dann als invasiv, sobald diese das ökologische Gefüge nachhaltig negativ beeinflusst.
Allein unter den Tierarten gibt es nach Angaben des Bundesamts für Naturschutz heute rund 1.100 Neozoen, darunter viele Insekten und Vögel.
Manche Tierarten haben sich im europäischen Raum bereits fest etabliert oder sind dabei ihre Verbreitungsgebiete zu erweitern, wie
Waschbär, Marderhund, Nilgans oder Nutria. Deshalb stehen diese invasiven Arten unter besonderer Beobachtung, aus der möglicher Handlungs- und Regelungsbedarf abgeleitet werden kann.  Sie zeichnen sich durch eine hohe Reproduktionsrate aus und werden nicht durch natürliche Feinde reguliert. 

Einige darunter gelten selbst als Prädatoren und haben somit erheblichen Einfluss auf die heimische Tierwelt und das gesamte Ökogefüge.
Die EU-Verordnung Nr. 1143/2014 über Prävention und Management, Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten hat Eingang in das Bundesjagdgesetz und das Naturschutzrecht gefunden. Dabei wurde sichergestellt, dass bei Eingriffen des Naturschutzes gegen invasive Arten die Jagd nicht übergangen werden kann.


Große Beutegreifer




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Tiersteckbriefe 


Tierarten mit Sonderstatus                                                                                                                           Hier werden Tierarten beschrieben, die nicht dem Jagdrecht unterliegen und in Gebieten mit hohen Schadensfällen vergrämt oder entnommen werden können, wie z. B. der Kormoran oder der Biber.